- 264 - 1223 April 9. Rom im Lateran. 5. id. Apr. p. a. 7. Papst Honorius III. bevollmächtigt den Bischof von Breslau, den Abt von Leubus und den Scholastikus von Breslau, dem Bischöfe' von Krakau (Ivo), der, was sehr zu bedauern sei, darauf bestehe, sein Amt niederzulegen und in ein Kloster zu gehen, hierzu Erlaubniss zu geben und zu gleich das Kapitel zur Wahl eines neuen Bischofs zu veranlassen. Theiner, Mon. Pol. I. 13. Diese Urkunde kehrt vollkommen gleichlautend nur mit dem a. pont. 8 bei Manrique IV. 481 (vergl. unten Nr. 444) wieder (bei diesem fehlt auch der schol. Wrat.), der sie jedoch als von Gregor IX. ausgestellt ansieht, wo sie dann in's Jahr 1234 fallen würde. Beide, Theiner wie Manrique, berufen sich auf die Regesten der. päpstlichen Kanzlei. Doch dürfte Theiner im Bunde mit Raynald (z. d. J. Nr. 32) wohl Recht behalten. Uebrigens verhalten sich genau ebenso zu einander die Urkunden Nr. 275 und Nr. 455. Dass hier wirklich Ivo und nicht, wie noch Röpell, Gesch. Polens 644, vermuthet, Vincenz gemeint sei, kann, nachdem neuerdings noch andere Urkunden Ivos aus dieser Zeit bekannt geworden sind, kaum mehr zweifelhaft erscheinen. Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 7, 1884; Regesten zur schlesischen Geschichte, Th. 1: Bis zum Jahre 1250. Herausgegeben von Colmar Grünhagen. |